• 26.03.2024 20:00

  • von Roland Hildebrandt

Cannabis-Legalisierung ab 1. April: Das müssen Autofahrer wissen

Ab dem 1. April 2024 ist der Kosum von Cannabis in Deutschland weitgehend legal - Nur Autofahrer sollten besser nicht bekifft sein

(Motorsport-Total.com/Motor1) - Cannabis ist die am häufigsten konsumierte illegale Droge weltweit. Heute hat auch der Bundesrat grünes Licht für das umstrittene Cannabisgesetz der Bundesregierung gegeben. Damit ist Kiffen ab dem 1. April für Personen ab 18 Jahre in Deutschland weitgehend legal. Doch durch eine Legalisierung von Cannabis wird nicht gleichzeitig das Fahren unter Cannabiseinfluss freigegeben.

Titel-Bild zur News: Cannabis-Legalisierung Straßenverkehr Cananabis Marihuana

Cannabis-Legalisierung und Straßenverkehr Zoom

Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) geht davon aus, dass im Straßenverkehr ein Anstieg der Fahrten unter Cannabis-Einfluss zu erwarten ist. Prof. Kurt Bodewig, DVW-Präsident und Bundesverkehrsminister a.D.: "Cannabis wird jetzt ein normales Rauschmittel. Doch nur weil die Droge legal ist, ist das Fahren unter THC-Einfluss weder ungefährlich noch erlaubt. Für alle muss gelten: Wer kifft, fährt nicht!"

Das Fahren unter Cannabiseinfluss stellt derzeit eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG und ggf. eine Straftat nach § 316 StGB dar. Für den Straßenverkehr und die Verkehrssicherheit ist laut DVW relevant, ob und wenn ja, welche Folgen ein zukünftig legaler Cannabiskonsum auf die Fahrtüchtigkeit und das Unfallrisiko hat. Entsprechend sollte der Cannabiskonsum wie der Konsum von Alkohol beurteilt werden, soweit das wissenschaftlich, sachlich und von der aktuellen Datenlage her möglich ist.

Die Studien- und Datenlage zum Unfallrisiko und zu den Auswirkungen auf das Fahrverhalten und die Fahrtüchtigkeit ist heterogen. Die oben genannten Nebenwirkungen des Cannabiskonsums führen jedoch oftmals auch zu Einschränkungen im Fahrverhalten.

Mehrere Studien haben gezeigt, dass unter Cannabiseinfluss häufig langsamer gefahren wird, es vielfach zu Problemen beim Spurhalten kommt und die Reaktionszeit verlangsamt ist. Gesicherte Unfallzahlen liegen bis dato nicht vor, da Cannabis als Betäubungsmittel zählt und somit unter das BtMG fällt und nicht differenziert in der Unfallstatistik erfasst wird. Bei Unfällen oder Fahrten unter berauschenden Mitteln liegt aber sicherlich vielfach ein Cannabiskonsum (mit) zu Grunde.

Die Versicherer fordern die Bundesregierung auf, möglichst schnell klare Regeln für den Cannabiskonsum im Straßenverkehr zu schaffen. "Wir brauchen idealerweise mit der Legalisierung am 1. April einen THC-Grenzwert, der gelegentlich kiffende, aber fahrtaugliche Autofahrer nicht kriminalisiert", sagt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen.

Aktuell drohen Autofahrern trotz der Legalisierung Geldbußen, Fahrverbote und Punkte in Flensburg, sobald bei ihnen kleinste Mengen des Cannabis-Wirkstoffs THC im Blut nachgewiesen werden. Das Problem: THC wird im Körper viel langsamer und anders abgebaut als Alkohol - und kann daher regelmäßig auch dann noch im Blut nachweisbar sein, wenn die berauschende Wirkung längst vorbei ist.

"Wer abends etwas Alkohol trinkt, kann in der Regel am nächsten Morgen wieder Autofahren. Wer abends einen Joint raucht, kann auch nach 10 bis 12 Stunden gegen geltendes Recht verstoßen", so Asmussen. Er plädiert daher für einen THC-Grenzwert, der in etwa der 0,5-Promille-Grenze beim Alkohol entspricht.

Wer mit THC im Blut einen Unfall verursacht, riskiert auch nach der Legalisierung seinen Versicherungsschutz. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt dann zwar den Schaden des Unfallopfers in voller Höhe, nimmt den Unfallverursacher aber in Regress. Die Kaskoversicherung kann die Leistungen kürzen, unter Umständen sogar vollständig versagen.

Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband, zum Thema: "Der Konsum von Cannabis birgt erhebliche Risiken für die Verkehrssicherheit. Die Entscheidung des Verkehrsausschusses des Bundesrats, Änderungen der Fahrerlaubnisverordnung in Bezug auf Cannabiskonsum untätig passieren zu lassen, ist daher nicht nachvollziehbar und steht im Widerspruch zur Vision Zero, der sich die Bundesregierung verpflichtet hat. Strenge Vorschriften und Grenzwerte in Bezug auf Alkohol- und Drogenkonsum für alle Verkehrsteilnehmer sind unerlässlich, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Der THC-Grenzwert sollte auf wissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnissen basieren, nicht auf politischen Manövern. Für Fahranfänger:innen und Berufskraftfahrer:innen muss ein absolutes Cannabisverbot gelten. Zudem ist eine umfangreiche Präventionsarbeit notwendig, um die Öffentlichkeit über die Gefahren des Cannabiskonsums im Straßenverkehr aufzuklären. Die Annahme, dass regelmäßiger Cannabiskonsum mit der Fahreignung vereinbar ist, ist irreführend und gefährlich.

Eine voreilige Änderung geltender und bisher bewährter Vorschriften ohne fundierte Grundlage und adäquate Risikobewertung ist inakzeptabel. Hier gilt es besonnen abzuwägen zwischen individuellen Freiheiten und der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer."

Quelle: Deutsche Verkehrswacht, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.

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